Montag, 2. April 2007

Bayern gegen das „Stuttgarter Modell“

Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat die Vorschläge ihrer Kollegen aus Baden-Württemberg und Sachsen deutlich kritisiert. Laut Pressemitteilung des bayerischen Justizministeriums sagte Frau Dr. Merk wörtlich: „Unsere Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Rechtsanwalt, der sie berät und der Richter, der ihren Fall verhandelt, ihre Qualifikation in einem verlässlichen und aussagekräftigen Prüfungsverfahren unter Beweis gestellt haben“. Die Gewähr dafür ist für Frau Dr. Merk beim Stuttgarter Modell offenbar nicht gegeben. Ausdrücklich kritisiert Frau Dr. Merk auch die Abschaffung des Vorbereitungsdienstes.

Auch Anwaltverein kritisch zum Vorstoß der Minister Goll und Mackenroth

Kritisch zur Abschaffung des Referendariats äußerte sich auch der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger: „Wenn zu viele Lehrinhalte in das Studium gepackt werden und das Referendariat aus Spargründen völlig abschafft wird, ist die Gefahr groß, dass die Juristenausbildung insgesamt in ihrer Qualität drastisch heruntergefahren wird“.

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